Wir brauchen Dich!
Werde Fördermitglied bei Raumhaus eG und unterstütze unser Projekt mit finanziellen Mitteln! Dadurch ermöglichst Du uns den Kauf der Immobilie, sowie das Voranschreiten des Projekts.
Was ist ein Fördermitglied?
Als Fördermitglied unterstützt Du die Projekte der Genossenschaft durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Du wirst dadurch Teil der Genossenschaft. Du wirst zu den Generalversammlung, zu Festen und gemeinschaftlichen Aktionen eingeladen und wirst grundsätzlich auf dem Laufenden gehalten. Du verzichtest auf das Anrecht bei uns zu wohnen, sowie auf ein Stimmrecht bei der Generalversammlung.
Ein Fördermitglied kann hierbei eine natürliche oder juristische Person, also z.B. auch ein Verein oder eine GmbH, sein.
Warum sollte ich ein Fördermitglied werden?
Wenn Du Interesse an einer nachhaltigen Geldanlage hast bist Du bei uns richtig. Du hilfst uns dabei die allgemeinen Ziele der Genossenschaft zu verwirklichen. Wichtig ist uns die Schaffung von stabilem, sozial gerechtem Wohnraum. Wir wollen außerdem einen Raum für gegenseitige, generationsübergreifende Unterstützung sowie für soziale, kreative und politische Projekte entstehen lassen. Dabei ist es uns wichtig uns in unsere Umgebung zu integrieren und gleichzeitig unsere Räume für diese zu öffnen. Wir möchten einen Beitrag für die Erweiterung der Infrastruktur des Dorfes leisten, wie zum Beispiel die Schaffung eines Hofladens, einer gemeinschaftlichen Werkstatt, eines Backhauses und einem nachbarschaftlichem Sonntagscafés.
Alternativ kannst Du als Fördermitglied explizit „Solidaritätsanteile“ zeichnen und somit ein spezifisches Ziel der Genossenschaft mit verwirklichen. Menschen die gerne bei uns einziehen möchten, müssen eine gewisse Anzahl von Anteilen (derzeit 250) erwerben. Gerade Menschen mit wenig Eigenkapital können diese Anteile häufig nicht alleine stemmen. Dies betrifft überproportional oft Alleinerziehende, Menschen mit Beeinträchtigungen und ältere Menschen; also Menschen, die besonders von der gemeinschaftlichen Wohnform profitieren würden. Du kannst mit den Solidaritätsanteilen diese verpflichtende Einlage, bzw. einen Teil der Einlage, für diese Menschen übernehmen und ermöglichst Ihnen einen Einzug in dem Gemeinschaftsprojekt.
Wie viele Anteile muss ich mindestens / wie viele kann ich maximal kaufen?
Ein Genossenschaftsanteil ist laut Satzung 100€ wert. Es können bis zu 500 Anteile erworben werden. Ein Fördermitglied kann also Anteile zwischen 100€ und 50000€ kaufen.
Bekomme ich Zinsen für meine Anteile?
Nein. Die Berechnung der Zinsen würde den Aufwand des Jahresabschlusses stark erhöhen. Zudem müssen Zinsen versteuert werden. Der Aufwand und der finanzielle Nutzen rechnen sich dadurch erfahrungsgemäß nicht.
Werden die Anteile an Wert gewinnen oder verlieren?
Unser Konzept sieht eine Stabilität der Genossenschaftsanteile vor. Das Ziel ist es weder Gewinne noch Verluste zu verzeichnen. Für die Planung wurde ein ausführliches Finanzierungskonzept, inklusive eines 10-Jahres-Plans erstellt. Beraten haben uns ein Wirtschaftsprüfer, zwei Banken, ein Wohnungswirtschaftsexperte, ein Steuerberater, ein zertifizierter Energieberater und bereits bestehenden Genossenschaften. Darüber hinaus wird die Genossenschaft alle zwei Jahre vom Genossenschaftsverband (pdk ) auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Sollte wider Erwarten am Ende eines Geschäftsjahres ein Gewinn verzeichnet werden, entscheidet die Generalversammlung, ob dieser auf die Anteile verteilt wird. Sollten Verluste verzeichnet werden, so können diese aus Rücklagen gedeckt werden, auf neue Rechnung vorgetragen oder über Privatdarlehen aufgefangen werden. Erst in letzter Instanz ist eine Wertminderung der Genossenschaftsanteile vorgesehen.
Ist das nicht alles noch viel zu vage, um zu investieren?
Manche betrachten das als unsichere Geldanlage. Wir sehen es anders: Im Gegensatz zu Geld auf der Bank gibt es für die Anteile einen reellen Gegenwert, nämlich das Grundstück und später auch die Immobilie und unsere Infrastruktur. Daher haben diese Anteile auch nach einem Finanzcrash noch einen Wert.
Klar, es bleibt ein Restrisiko vor allem in der Bauphase. Jedoch brauchen wir gerade jetzt Dein Geld, um unser Projekt Wirklichkeit werden zu lassen. Und lass Dir versichern, wir sichern uns regelmäßig durch diverse Experten ab und werden zusätzlich von der Bank und dem Genossenschaftsverband unterstützt. Niemand von uns möchte ein finanzielles Risiko eingehen.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Du kannst jederzeit deine Mitgliedschaft (und damit auch deine Anteile) bei uns kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Schluss des Geschäftsjahres. Das heißt, Du bekommst spätestens nach diesen zwei Jahren das Geld für die Anteile zurück. Solltest Du Deine Anteile ganz dringend vorher benötigen, spreche einfach mit uns, die Genossenschaft wird alles möglich machen, was sie kann.
mehr Infos
Schau mal unter downloads. Hier findest unsere Satzung, unser Finanzierungskonzept und unseren Flyer.